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   FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05   

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https://dejure.org/2005,15901
FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05 (https://dejure.org/2005,15901)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2005 - VII 104/05 (https://dejure.org/2005,15901)
FG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - VII 104/05 (https://dejure.org/2005,15901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Auszahlung von Umsatzsteuerguthaben aus Umsatzsteuervoranmeldungen bei Verdacht auf Vorliegen von Karussellgeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Auszahlung von Umsatzsteuerguthaben aus Umsatzsteuervoranmeldungen bei Verdacht auf Vorliegen von Karussellgeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gleichbedeutung einer Steueranmeldung und einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Fall des Führens der Steueranmeldung zu einer Steuervergütung; Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung bei Vorwegnahme der Hauptsache; Zulässigkeit eines Antrags ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung/Umsatzsteuergesetz: Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Auszahlung von Umsatzsteuerguthaben aus Umsatzsteuervoranmeldungen bei Verdacht auf Vorliegen von Karusselgeschäften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1816
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 19.03.1971 - BT-Drs VI/1982
    Auszug aus FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
    Dies wird damit begründet, dass gerade dieser Bereich besonders anfällig für betrügerische Machenschaften ist, wie die Erfahrungen mit Umsatzsteuervergütungen zeigen (vgl. Tipke/Kruse, AO , § 168 der Rn. 4 mit Hinweis auf Bundestagsdrucksache VI/1982,149 f).
  • BFH, 23.09.1998 - I B 82/98

    Vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
    Ausnahmsweise ist eine dem Ergebnis des Hauptsacheverfahrens endgültig vorgreifende Regelungsanordnung allerdings zulässig, wenn sie zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund eine besondere Intensität aufweist (BFH, Beschluss vom 23.9.1998 - I B 82/98, BStBl II 2000 S. 320 m. w. N.).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
    Auch stellt sich die Frage, ob der Unternehmer die Unrichtigkeit der Angaben des Abnehmers auch bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte, erst dann, wenn der Unternehmer seine Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV vollständig nachgekommen ist (BFH, Urteil vom 15.7.2004 - V R 1/04, BFH NV 2005, 81).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-286/94

    Molenheide

    Auszug aus FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
    Allerdings besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erlass von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden und einer Erstattung der Vorsteuer in angemessener Frist, ein rechtmäßiges Verhalten der Steuerpflichtigen unterstellt (FG Münster, Beschluss vom 3.11.2003 - 5V 5451/03, juris, STRE200372157; EUGH, Urteil vom 26.10.2001 - Rs. C-78/00, UR 2001, 541 , Rz.34; EUGH, Urteil vom 18.12.1997 - Rs. C-286/94, UR 1998, 470).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-78/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
    Allerdings besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erlass von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden und einer Erstattung der Vorsteuer in angemessener Frist, ein rechtmäßiges Verhalten der Steuerpflichtigen unterstellt (FG Münster, Beschluss vom 3.11.2003 - 5V 5451/03, juris, STRE200372157; EUGH, Urteil vom 26.10.2001 - Rs. C-78/00, UR 2001, 541 , Rz.34; EUGH, Urteil vom 18.12.1997 - Rs. C-286/94, UR 1998, 470).
  • FG Münster, 03.11.2003 - 5 V 5451/03
    Auszug aus FG Hamburg, 21.07.2005 - VII 104/05
    Die Frage, ob infolge Gutgläubigkeit der Antragstellerin gem. § 6a Abs. 4 der Vorsteuerabzug zu gewähren ist oder nicht, kann regelmäßig erst beantwortet werden, wenn die Ermittlungen über eine zutreffende Anmeldung der Umsatzsteuer durch die Antragstellerin abgeschlossen sind (vgl. FG Münster, Beschluss vom 3.11.2003 - 5 V 5451/03, a.a.O.).
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